Bundesländer & Kommunen
Wie sich die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufteilen. Föderalismus als Fundament der Republik.
Ein Staat aus Staaten.
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Ländern. Berlin, Bremen und Hamburg sind Stadtstaaten; die übrigen 13 Länder sind Flächenstaaten. Namen und Hauptstädte stammen aus der offiziellen Länderübersicht des Bundesrates.
Die Länder besitzen eigene Verfassungen, Parlamente und Regierungen. Besonders sichtbar ist ihre Zuständigkeit unter anderem bei Schule und Hochschule, Polizei, Kultur und Rundfunk. Über den Bundesrat wirken die Landesregierungen an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Kurz gesagt: Bewusst zeigen wir hier keine veränderlichen Regierungskoalitionen oder tagesaktuelle Bevölkerungswerte, sondern die belastbare, langfristige föderale Struktur.
Föderalismus bedeutet nicht, dass jedes Land vollständig unabhängig ist. Bund und Länder sind gemeinsam Teil desselben Staates und an das Grundgesetz gebunden. Die Länder können eigene Regeln in ihren Zuständigkeitsbereichen setzen; zugleich sorgt Bundesrecht in vielen Bereichen für gemeinsame Rahmenbedingungen.
Die Länder sind besonders wichtig, weil sie einen großen Teil der Verwaltung tragen. Ein Bundesgesetz kann daher im Alltag durch Landesbehörden, kommunale Ämter oder Schulen umgesetzt werden. Das erklärt, warum Verfahren und Bezeichnungen zwischen Ländern unterschiedlich sein können, obwohl ein Thema bundesweit geregelt ist.
Landtag und Regierung
Der Bundesrat
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Vor der eigenen Haustür.
Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehört auch die finanzielle Eigenverantwortung.
Städte & Gemeinden
In Städten und Gemeinden entscheiden gewählte Stadt- oder Gemeinderäte.
An der Spitze steht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Landkreise
Mehrere Gemeinden bilden oft einen Landkreis. Hier entscheidet der Kreistag.
An der Spitze steht die Landrätin oder der Landrat.
Typische örtliche Fragen
Die genauen Zuständigkeiten und Verfahren unterscheiden sich nach Landes- und Kommunalrecht. Manche Aufgaben übernimmt die Kommune als reine Selbstverwaltung (wie ein neues Schwimmbad), andere Aufgaben führt sie im Auftrag des Staates aus (wie das Ausstellen von Personalausweisen im Bürgeramt).
Wie wird aus einer örtlichen Idee eine Entscheidung? Häufig stellt die Verwaltung einen Vorschlag mit Kosten, Rechtslage und möglichen Folgen zusammen. Ein Ausschuss berät ihn, danach entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung und setzt rechtmäßige Beschlüsse um. Bei Bauvorhaben kommen Fachgesetze, Genehmigungen und oft eine Beteiligung der Öffentlichkeit hinzu.
Kommunen dürfen ihre Aufgaben nicht beliebig ausweiten: Sie sind an Gesetze, Haushalt und Aufsicht des Landes gebunden. Einnahmen stammen unter anderem aus Steuern, Gebühren und Zuweisungen; über den Haushalt entscheidet die gewählte Vertretung. Wer einen Verwaltungsbescheid für rechtswidrig hält, kann die darin genannten Rechtsbehelfe nutzen. Politische Unzufriedenheit allein macht einen Bescheid jedoch nicht rechtswidrig.
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Nicht alles ist kommunal
Der Bundestag beschließt ein Bundesgesetz, das überwiegend von Landes- und Kommunalbehörden umgesetzt wird. Was folgt daraus am ehesten?
Stand der Recherche: 5. September 2026. Grundlage sind offizielle Gesetzestexte und amtliche Informationen. Politische Einordnungen sind als solche gekennzeichnet.